Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Nachfolgende Geschäftsbedingungen bilden die Basis für Vertragsabschlüsse zwischen der Peart Sprachenschule und Ihnen als Unternehmenskunden im Rahmen unserer Firmentrainings. Wir bitten Sie, sich diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Für Teilnehmer der Privattrainings sowie für die Teilnehmer der BAMF-Integrationskurse (Deutsch) gelten jeweils gesonderte Geschäftsbedingungen.
Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmen im Sinne von § 310 BGB.
Leistungsvereinbarungen, Stornierungen und andere Anträge bedürfen der Schriftform (E-Mail, Post oder Fax) und müssen direkt an die Geschäftsführung der Peart Sprachenschule gerichtet werden. Unsere Trainer sind nicht befugt, Ihre Korrespondenz in Empfang zu nehmen oder weiterzuleiten.
Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Firmentrainings, sofern es sich hierbei nicht um ein Firmen-Integrationstraining mit BAMF-Förderung (Deutsch) handelt, ist das Beherrschen der lateinischen Schrift.
§2 Vertragsabschluss
Für ein Training bei der Peart Sprachenschule buchen Sie eine nach Ihren Bedürfnissen zugeschnittene Anzahl an Trainingseinheiten (TE). So können Sie beispielsweise 80 TE erwerben und diese nach Wunsch auf ein oder mehrere Gruppen- oder Einzeltrainings verteilen. Sind alle Trainingseinheiten verbraucht, steht es Ihnen frei beliebig mehr TE-Pakete hinzu zu buchen.
Wir beraten Sie gerne bei der Buchung der möglichst genauen Anzahl an Trainingseinheiten, um für Ihre Mitarbeiter das gewünschte Trainingsziel/Sprachlevel zu erreichen. Unsere Schätzungen begründen sich hierbei auf jahrzehntelange Erfahrung. Da sie jedoch im Einzelfall abweichen können, sind diese Schätzungen nicht verbindlich. Mit dem Erwerb des jeweiligen TE-Paketes ist somit keine Garantie des Erreichens eines bestimmten Sprachlevels oder Bestehen einer abschließenden Prüfung verknüpft.
Ein Vertragsabschluss kommt mit der Abgabe der unterschriebenen Leistungsvereinbarung zustande. Dies leitet den Prozess der Trainingsplanung ein, der Details zu Ihren Wünschen zu den jeweiligen Gruppen- oder Einzeltrainings enthalten sowie die Rekrutierung der/des Trainer und die Rechnungsstellung.
Ein Anspruch bei Vertragsabschluss auf einen bestimmten Trainer besteht nicht. Sollte es im Verlauf des Trainings zu einem Trainerwechsel oder zu Trainervertretungen kommen, berechtigt dies nicht automatisch zur Kündigung oder zum Rücktritt des Vertrages.
§3 Preise & Rabatte
Es gelten die auf der von Ihnen zu unterschreibende Leistungsvereinbarung aufgeführten Preise für die jeweils von Ihnen gebuchten Trainingseinheiten (TE). Diese stimmen in der Regel mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste bzw. Ausschreibung von Preisen für Trainingseinheiten (TE) überein. Der Kunde kann diese jederzeit auf der Webseite und auf Werbematerial der Peart Sprachenschule einsehen oder sich für sein Unternehmen ein zugeschnittenes Angebot machen lassen. Beispielsweise dann, wenn die gewünschte TE-Zahl von der in der Preisliste gelisteten Anzahl abweicht.
Auf die Preise für unsere Firmentraining-TE-Pakete geben wir Ihnen in der Regel einen Mengenrabatt zwischen 1 und 9 %. Je mehr TE Sie auf einmal buchen, desto günstiger der Einzelpreis pro TE. Wie bereits oben erwähnt, können diese TE dann beliebig auf verschiedene Gruppen- oder Einzeltrainings verteilt werden.
Unsere Preise und Rabatte sind unverbindlich und können gegebenenfalls neuen Gegebenheiten und verändertem Aufwand angepasst werden. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Kosten für Trainingsmaterial ist in den TE-Paket-Preisen nicht enthalten.
Mit jeder Anfahrt unserer Trainer zu Trainings außerhalb unserer Trainingsräume in der Pliensaustraße 43, 73728 Esslingen wird eine Anfahrtsgebühr von 20,00 € fällig.
Alle gelisteten Preise für Unternehmen verstehen sich Netto. Die Umsatzsteuer (19 %) wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§4 Zahlung
Als Unternehmen bezahlen Sie Ihre jeweils gebuchten Trainingseinheiten (TE) auf Rechnung. Solange nicht anders schriftlich vereinbart, ist der TE-Paket-Preis sowie etwaige andere in der Rechnung aufgelistete Kosten jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum in vollem Umfang fällig.
Findet das Training außerhalb unserer Trainingsräume in der Pliensaustraße 43, 73728 Esslingen statt, wird eine Anfahrtsgebühr von je 20,00 € berechnet. Hierzu werden die jeweils benötigten Anfahrten vorab kalkuliert (in der Regel 1 Anfahrt per 2 TE) und mit dem TE-Paket zusammen abgerechnet. Zu viel berechnete Fahrtkosten werden mit zukünftigen Kosten verrechnet oder auf Wunsch zurückerstattet.
§5 Widerrufsrecht & Stornierung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Diese Frist beginnt mit Datum der Leistungsvereinbarung. Das Recht auf Widerruf gilt nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Trainingseinheit (TE) aus Ihrem gebuchten Paket in Anspruch genommen wurde.
Bei Widerruf wird Ihnen sofern bereits bezahlt der in der Rechnung gestellte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zurückerstattet. Ist es noch zu keiner Zahlung gekommen, wird die Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.
Nicht in Anspruch genommene TE können nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht erstattet werden. In diesen Fällen kann eine Aufschiebung des Trainings von bis zu sechs Monaten vereinbart werden, um Ihnen ausreichend Zeit zu geben, neue Gruppen- oder Einzeltrainings für Ihr Unternehmen zu organisieren.
§6 Trainingsablauf
Eine Trainingseinheit (TE) beträgt 45 Minuten. Sie bestimmen, wie die von Ihnen gebuchten TE innerhalb eines Trainings aufgeteilt werden. Dies kann in Form eines üblichen Gruppen- oder Einzeltrainings mit 2 TE pro Woche, in Form eines Intensivtrainings mit werktäglichen Terminen oder individuell vereinbart stattfinden. Mit jeder Anfahrt wird eine Anfahrtsgebühr von 20,00 € fällig.
Die Gruppenstärke wird von Ihnen bestimmt. Wir raten jedoch zu einer Gruppenstärke von maximal 10 Personen. Mit jedem Teilnehmer verringern Sie zwar die Pro-Kopf-Kosten für Ihr Training, verzögern gegebenenfalls aber auch die Zeit zum Erreichen des Trainingsziels.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Zu Ferienzeiten wir das Training mit den Teilnehmern abgestimmt.
§7 Terminabsagen & Zuspätkommen
Wird ein geplanter Termin zum Gruppen- oder Einzeltraining am Tag vor dem Termin von Ihnen abgesagt, berechnen wir 1 Trainingseinheit (TE).
Bei Absagen eines Termins am Tag des Termins wird die Gesamtanzahl der für diesen Termin geplanten TE berechnet.
Sollte ein Trainingstermin nicht stattfinden können, da die Teilnehmer geschlossen nicht erschienen sind, und ist der Trainer angefahren, da er von einem Termin auszugehen hatte, wird neben der Gesamtzahl der TE für diesen Termin auch die Anfahrtsgebühr für diesen Termin abgerechnet.
Es kann vorkommen, dass Teilnehmer eines Einzeltrainings zu einem Trainingstermin zu spät kommen. In diesem Fall kann die versäumte Zeit nicht hinten angehängt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Unsere Trainer sind angehalten, die Terminzeiten einzuhalten und wie vereinbart abzurechnen.
Sollte der Trainer krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen, hat er umgehend alle Teilnehmer sowie die Geschäftsführung der Peart Sprachenschule zu verständigen. Ist dies rechtzeitig geschehen, wird von der Peart Sprachenschule nach einem Ersatz gesucht und die Teilnehmer informiert. Sollte das Organisieren einer Vertretung nicht möglich sein, wird der Termin nach Absprache zu anderer Zeit nachgeholt.
§8 Trainingsteilnahme & Zertifikate
Ein Training kann nur dann als erfolgreich gelten, wenn der Teilnehmer zu einem Großteil an diesem Training teilgenommen hat. Wir können Ihren Mitarbeitern bei einer Teilnahme von 80 Prozent der Zeit gerne kostenlos eine Teilnahmebestätigung ausstellen, die Ihnen diese Fortbildung bescheinigt. Sollte darüber hinaus auch das Trainingsziel erreicht worden sein, stellen wir Ihren Mitarbeitern gerne kostenlos ein Zertifikat über das erreichte Sprachlevel aus.
§9 Versicherung & Haftung
In den Gebühren für die von Ihnen gebuchten Trainingseinheiten-Pakete sind keine Kranken- oder sonstige Versicherungen inkludiert. Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer ausreichend über ihr Anstellungsverhältnis versichert sind oder für ihre Versicherungsverhältnisse selbst sorgen. Die Peart Sprachenschule übernimmt somit auch für verlorenes oder gestohlenes Eigentum der Teilnehmer keine Haftung.
§10 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns für eine Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§11 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen der Peart Sprachenschule ist Esslingen am Neckar, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§12 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Einreichung der unterschriebenen Leistungsvereinbarung erkennen Sie die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil an; auf die Geltung abweichender, ergänzender oder widersprechender Vorschriften in Ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich verzichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge; die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: September 2019
§1 Allgemeines
Nachfolgende Geschäftsbedingungen bilden die Basis für Vertragsabschlüsse zwischen der Peart Sprachenschule und Ihnen als Privat-Einzelkunde unserer Gruppen- und Einzeltrainings im Rahmen unserer Privattrainings. Wir bitten Sie, sich diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durchzulesen. Für Unternehmen sowie für die Teilnehmer der BAMF-Integrationskurse (Deutsch) gelten jeweils gesonderte Geschäftsbedingungen.
Die einzelnen Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmen im Sinne von § 310 BGB.
Leistungsvereinbarungen, Stornierungen und andere Anträge bedürfen der Schriftform (E-Mail, Post oder Fax) und müssen direkt an die Geschäftsführung der Peart Sprachenschule gerichtet werden. Unsere Trainer sind nicht befugt, Ihre Korrespondenz in Empfang zu nehmen oder weiterzuleiten.
Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Privattrainings ist das Beherrschen der lateinischen Schrift.
§2 Vertragsabschluss
Eine Teilnahme an unseren Gruppen- oder Einzeltrainings erfolgt in der Regel mit dem Erwerb einer gewünschten Anzahl an Trainingseinheiten (TE). So können Sie beispielsweise 40 TE erwerben und für diese Anzahl an TE dann an einem unserer Trainings teilnehmen. Sind alle Trainingseinheiten verbraucht, steht es Ihnen frei beliebig mehr TE-Pakete hinzu zu buchen.
Wir beraten Sie gerne bei der Buchung der möglichst genauen Anzahl an Trainingseinheiten, um Ihr gewünschtes Trainingsziel/Sprachlevel zu erreichen. Unsere Schätzungen begründen sich hierbei auf jahrzehntelange Erfahrung. Da sie jedoch im Einzelfall abweichen können, sind diese Schätzungen nicht verbindlich. Mit dem Erwerb des jeweiligen TE-Paketes ist somit keine Garantie des Erreichens eines bestimmten Sprachlevels oder Bestehen einer abschließenden Prüfung verknüpft.
Eine verbindliche Bestellung der jeweils von Ihnen gewünschten Leistung (TE-Paket zu einem unserer Trainings) kommt mit der Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Formular „Anmeldung & Datenerfassung“ zustande, das wir Ihnen gerne aushändigen oder das Sie sich jederzeit auf unserer Webseite herunterladen können. Zum endgültigen Vertragsabschluss kommt es, indem wir Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zu den in Ihrer Bestellung gewünschten Konditionen zuschicken.
Wir reservieren Ihnen einen Platz in dem jeweils gewünschten Training ab dem Datum der Gegenzeichnung des Datenerfassers auf der Anmeldung und in Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Der Datenerfasser hat sich vor der Gegenzeichnung zu vergewissern, ob alle geforderten Angaben vollständig ausgefüllt wurden. Der Zeitpunkt der Gegenzeichnung entspricht in der Regel dem Datum der Abgabe der Anmeldung. Sollte es zu einer Überbuchung des Training kommen und eine Platzreservierung ist nicht möglich, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Ein Anspruch bei Vertragsabschluss auf einen bestimmten Trainer besteht nicht. Sollte es im Verlauf des Trainings zu einem Trainerwechsel oder zu Trainervertretungen kommen, berechtigt dies nicht automatisch zur Kündigung oder zum Rücktritt des Vertrages.
§3 Preise
Es gelten die Preise, die Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung auf unserer Preisliste oder Ausschreibung auf unserer Webseite finden. Wir bestätigen Ihnen die aktuellen Preise auch gerne noch einmal per E-Mail.
Kosten für Trainingsmaterial ist in den Paket-Preisen für Trainingseinheiten nicht enthalten.
Unsere Preise und Rabatte sind unverbindlich und können gegebenenfalls neuen Gegebenheiten und verändertem Aufwand angepasst werden. Zahlungsziele, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§4 Zahlung
Die Preise für das von Ihnen gebuchte Trainingseinheiten-Paket sowie Kosten für eventuelles Trainingsmaterial werden von dem von Ihnen auf der Anmeldung angegebenen Konto via SEPA-Lastschriftverfahren im Voraus eingezogen.
Sollten Sie sich für eine Ratenzahlung entschieden haben, wird die jeweilige Monatsrate monatlich und im Voraus üblicherweise zum 1. des Monats von Ihrem Konto abgebucht. Die Monatsraten für das von Ihnen gebuchte TE-Paket finden Sie auf unserer Preisliste. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne Auskunft und Hilfestellung beim Ausfüllen der Anmeldung.
Bei der Ratenzahlung sind alle Monatsraten wie vereinbart zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Sie nicht mehr am Training teilnehmen können. In einem solchen Fall können wir prüfen, ob sich Ihre Trainingsteilnahme auf bis zu sechs Monate aufschieben lässt, um Ihnen ausreichend Zeit zu geben sich ein anderes unserer Trainings auszusuchen.
§5 Widerrufsrecht & Stornierung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Diese Frist beginnt mit Datum der Anmeldung auf dem Formular „Anmeldung & Datenerfassung“. Das Recht auf Widerruf gilt nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs noch keine Trainingseinheit (TE) aus Ihrem gebuchten Paket in Anspruch genommen wurde.
Bei Widerruf wird Ihnen sofern bereits eingezogen der bezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € zurückerstattet. Ist es noch zu keiner Abbuchung von Ihrem Konto gekommen, wird die Bearbeitungsgebühr von Ihrem Konto eingezogen.
Nicht in Anspruch genommene TE können nach Ablauf der Widerrufsfrist nicht erstattet werden. Wenn Sie vor der vollständigen Inanspruchnahme der von Ihnen gebuchten Trainingseinheiten mit dem Training aufhören müssen, kann eine Aufschiebung der Trainingsteilnahme von bis zu sechs Monaten vereinbart werden, um Ihnen ausreichend Zeit zu geben sich ein anderes unserer Trainings auszusuchen.
Wir behalten uns vor, Trainings wegen mangelnder Beteiligung abzusagen. Sollten wir kein anderes Training finden, an dem Sie teilnehmen wollen, erstatten wir Ihnen den noch offenen Restbetrag zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§6 Trainingsablauf
Eine Trainingseinheit (TE) beträgt 45 Minuten. Die regulären Gruppen- und Einzeltrainings werden zumeist zu Terminen mit jeweils einer Doppelstunde (90 Minuten) einmal pro Woche abgehalten. Beim Intensivtraining können sich die Intervalle entsprechend verkürzen und auch die Trainingseinheiten pro Termin zunehmen. In diesen Fällen werden meist Zwischenpausen mit eingeplant.
Unsere Trainings-Gruppen bestehen in der Regel aus 4-6 Teilnehmern. Ausnahme bilden unsere Intensivtrainings „Sprachkurse für Zuwanderer B2“, hier beträgt die Teilnehmerzahl 6-10 Personen.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Training statt. Zu Ferienzeiten (Schulferienplanung des Landes Baden-Württemberg) wird das Training mit den Teilnehmern abgestimmt.
§7 Terminabsagen & Zuspätkommen
Gruppen- & Intensivtraining
Beim Gruppen- & Intensivtraining wird jede tatsächlich stattfindende Trainingseinheit von Ihrem Kontingent abgerechnet, unabhängig davon, ob Sie an dieser teilgenommen haben oder nicht.
Sollte der Trainer krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen, hat er umgehend alle Teilnehmer sowie die Geschäftsführung der Peart Sprachenschule zu verständigen. Ist dies rechtzeitig geschehen, wird von der Peart Sprachenschule nach einem Ersatz gesucht und die Teilnehmer informiert. Sollte das Organisieren einer Vertretung nicht möglich sein, wird der Termin nach Absprache zu anderer Zeit nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.
Einzeltraining
Wird beim Einzeltraining ein geplanter Termin kurzfristig am Tag vor dem Termin von Ihnen abgesagt, berechnen wir 1 Trainingseinheit (TE). Bei Absagen eines Termins zum Einzeltraining am Tag des Termins wird die Gesamtanzahl der für diesen Termin geplanten TE berechnet.
Es kann vorkommen, dass Sie zu einem Trainingstermin zu spät kommen. In diesem Fall kann die versäumte Zeit nicht hinten angehängt oder auf einen anderen Termin verschoben werden. Unsere Trainer sind angehalten, die Terminzeiten einzuhalten und wie vereinbart abzurechnen.
Sollte der Trainer krankheitsbedingt oder aus anderen wichtigen Gründen ausfallen, hat er Sie sowie die Geschäftsführung der Peart Sprachenschule umgehend zu verständigen. Ist dies rechtzeitig geschehen, wird von der Peart Sprachenschule nach einem Ersatz gesucht und Sie von uns informiert. Sollte das Organisieren einer Vertretung nicht möglich sein, wird der Termin nach Absprache zu anderer Zeit nachgeholt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nicht.
§8 Trainingsteilnahme & Zertifizierung
Ein Training kann nur dann als erfolgreich gelten, wenn der Teilnehmer zu einem Großteil an diesem Training teilgenommen hat. Wir können Ihnen bei einer Teilnahme von 80 Prozent der Zeit gerne kostenlos eine Teilnahmebestätigung ausstellen, die Ihnen diese Weiterbildung bescheinigt. Sollte darüber hinaus auch das Trainingsziel erreicht worden sein, stellen wir Ihnen gerne kostenlos ein Zertifikat über das erreichte Sprachlevel aus.
§9 Prüfungen
§10 Haftung
Bitte achten Sie darauf, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Die Peart Sprachenschule übernimmt für verlorenes oder gestohlenes Eigentum der Teilnehmer keine Haftung.
Die Teilnahme an unseren Trainings geschieht auf eigene Gefahr. Die Peart Sprachenschule haftet nicht bei Unfällen und sonstigen Schäden.
Von Ihnen verursachte Schäden, wie beispielsweise Bruch-, Feuer-, Wasser- oder Elektroschäden, sind von Ihnen bzw. Ihrer Versicherung zu tragen.
§11 Urheberrecht
Das verwendete Trainingsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne Einwilligung des Urhebers nicht vervielfältigt oder verbreitet werden.
§12 Änderungen der Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Kontaktieren Sie uns für eine Übermittlung einer aktuellen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§13 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Verträgen der Peart Sprachenschule ist Esslingen am Neckar, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§14 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit Einreichung der unterschriebenen Leistungsvereinbarung erkennen Sie die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich als Vertragsbestandteil an; auf die Geltung abweichender, ergänzender oder widersprechender Vorschriften in Ihren eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich verzichtet.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge; die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen Bestimmung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: September 2019